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Rahmen-Hygieneplan November 2020 (Stand 13.11.2020) –das Wichtigste in Kürze
Bitte beachten Sie:
Diese Kurzübersicht ersetzt nicht die maßgeblichen Detailregelungen im Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen (Fassung 13.11.2020), auf die sich die Verweise beziehen.
https://www.km.bayern.de/download/23947_RHP_aktualisierte-Fassung_13.11..pdf
Grundlegende Hygienemaßnahmen
(->Abschnitt III.4.2):
- regelmäßig
20 bis 30 Sekunden Hände waschen
- Abstand
von mindestens 1,5 Metern einhalten wo immer möglich
- Einhalten der Husten- und Niesetikette
- Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht
zwingend notwendig
.- Augen, Nase und Mund nach
Möglichkeit nicht berühren
Maskenpflicht auf dem Schulgelände
(->Abschnitt III.1.3):
- Für alle Personen besteht auf allen
Begegnungsflächen Maskenpflicht.
Maskenpflicht im Unterricht (->Abschnitt III.1.3):
-
Maskenpflicht besteht in allen Jahrgangsstufen und allen Schularten für
Schülerinnen und Schülerinnen und Lehrkräfte auch im Unterricht (d h. auch am
Sitzplatz!).
-
Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht am Platz können die Gesundheitsämter nur
in besonders begründeten Ausnahmefällen erlassen, insbes. wenn im Klassenzimmer
bei durchgängigem Präsenzunterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern
eingehalten werden kann (->Abschnitt 2.1).
- Zu
fächerspezifischen Ausnahmen von der Maskenpflicht (z. B. im Fach Sport oder
Gesang) s. unten bzw. im RHP (-> Abschnitt 1.3a bzw. -> Abschnitt 7)
- Für Tragepausen ist zu sorgen,
z. B. auf dem Pausenhof, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, sowie
beim Stoßlüften im Klassenzimmer am Sitzplatz (. Abschnitt 6.7).
Maskenpflicht für Lehrkräfte, sonstiges
pädagogisches und nicht-unterrichtendes Personal
(-Abschnitt
III.1.3):
- Die
genannten Personen haben die MNB ebenso wie Schülerinnen und Schüler in den
Unterrichtsräumen sowie auf allen Begegnungsflächen einschließlich Lehrerzimmer
zu tragen.
- Auch am
Arbeitsplatz im Klassenzimmer darf die MNB nicht abgenommen werden.
- Personen, die sich alleine in
einem Büro oder Unterrichtsraum befinden, können die MNB abnehmen.
Weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes an
Schulen
(je nach
Situation vor Ort auf Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamts)
(->Abschnitt III.2.2):
- Je nach Infektionsgeschehen an
den Schulen können die Gesundheitsämter für einzelne Klassen, Kurse,
Jahrgangsstufen, Schulen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende
Einzelmaßnahmen anordnen:
o Einführung
eines Mindestabstands von 1,5 Metern auch in den Klassenräumen (d. h. i. d. R. Wechsel von Präsenz- und
Distanzunterricht)
oder
o vorübergehende Einstellung des
Präsenzunterrichts.
Lüften (->Abschnitt
III.4.3.2) : mind. alle 45 Minuten mind. 5 Minuten intensives Lüften
Lüften nach Unterricht im Gesang
(->Abschnitt III.7.3.2 : Es gilt der Grundsatz: 10 min Lüftung nach jeweils
20 min Unterricht
Partner-
und Gruppenarbeit (->Abschnitt III.5.4):
-
Partnerarbeit mit unmittelbaren Sitznachbarn möglich, ansonsten nur mit
Mindestabstand
- Gruppenarbeit mit
Mindestabstand möglich
Sportunterricht
(-> Abschnitt III.7.2):
-
Sportunterricht ist möglich.
- Bei Sport
im Innenbereich ist eine MNB zu tragen, soweit nicht das Gesundheitsamt befreit
hat und der Mindestabstand eingehalten werden kann. (Bitte Hinweise in
III.7.2.1 d beachten)
-
Sonderregelung für Qualifikationsphase der Oberstufe am Gymnasium
(Regelungen gelten zunächst bis 30.11.2020)
Betrieb von Pausenverkauf und
Mensabetrieb (->Abschnitt III.8): unter besonderen Auflagen und mit
zusätzlichen organisatorischen Auflagen, damit der Mindestabstand eingehalten
werden kann
Schulische Ganztagsangebote und
Mittagsbetreuung (-> Abschnitt III.9):
Es gelten die einschlägigen Regelungen des
Rahmen-Hygieneplans. Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Träger,
der ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen hat.
U.a. ist zu
beachten:
- möglichst feste Gruppen mit zugeordnetem
Personal bilden
- verlässliche
Anwesenheitslisten führen, aus denen auch die Gruppenzugehörigkeit hervorgeht
Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen
(Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten)
(->Abschnitt
III.14.1)
-> Merkblatt
-
Grundschulkinder können die Schule weiter besuchen.
- Schülerinnen und Schüler
weiterführender und beruflicher Schulen bleiben zunächst zuhause. Sie können
die Schule wieder besuchen, wenn
o mindestens
48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine
Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine
Covid-19-Infektion ausgeschlossen wurde.
Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (->Abschnitt III.14.1)
->
Merkblatt
-
Schulbesuch für kranke Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nicht möglich
(zu Symptomen siehe auch -> Merkblatt)
- Wiederzulassung zum Schulbesuch
o wenn 24 Stunden symptomfrei
o wenn 24 fieberfrei
o nur mit ärztlichem Attest bzw.
negativem Covid-19-Test (Entscheidung trifft Arzt
Lehrkräfte/nichtunterrichtendes Personal
mit Erkältungs- bzw. Krankheitssymptomen (->Abschnitt III.14.1c)
- Lehrkräfte
mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Symptomen (wie
Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) können wieder unterrichten,
wenn mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt
wurde und im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden
bzw. bei diesen eine Covid-19-Infektion ausgeschlossen wurde.
- Bei darüber
hinausgehenden Symptomen gelten die Regeln wie für Schüler mit
Krankheitssymptomen (s. oben).
Einbeziehung Dritter bei
schulischen Veranstaltungen (->Abschnitt III.15.1) : unter Beachtung der
einschlägigen Bestimmungen des
Rahmen-Hygieneplans möglich
Mehrtägige Schülerfahrten
(->Abschnitt III.15.2): Vorerst
bis 31.01.2021 nicht möglich
Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III (->Abschnitt
III.15.2): möglich
Einsatz der Corona-Warn-App durch SuS (->Abschnitt III.16.2): ja, mit Erlaubnis der Lehrkraft gemäß Art. 56
Abs. 5 Satz 2 BayEUG
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Merkblatt: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen - Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben? Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
ist der Schulbesuch
nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
- . zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule
gehen? - Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
- Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
o nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
o im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.
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Koordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl.
Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
Informationen für Eltern Umgang mit
den Maßnahmen zum Corona-Virus 16.03.2020
Liebe Eltern, die durch das Corona-Virus
hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und
Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der
Katastrophenfall ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den
kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden. Diese besondere Situation
verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und
Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS)
einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt. Wie reagieren Kinder und Jugendliche
auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert
anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und
Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr
verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und
Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen
Stressanzeichen zeigen. Was
können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie
Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten. �� Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien
Sie da. Nehmen Sie
die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst. �� Nehmen
Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim
Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige
Fragen stellen. ��
Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und
Zuwendung. Auch
wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts
nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein
paar Tagen besser werden. ��
Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass
es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen
oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu
schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können. �� Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch
größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem
Fernsehen und dem Internet. ��
Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen
Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind
lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen. _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Koordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl.
Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
�� Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat.
Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe? �� Helfen
Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie
Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein. �� Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und
Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen
Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem
Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann). �� Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer
Schule. �� Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern
oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren
Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und
Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier
nicht von zu viel Aufregung anstecken! �� Informieren
Sie sich über Aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des
Robert-Koch-Instituts (www.rki.de od. www.km.bayern.de ) �� Lassen Sie sich nicht entmutigen! Falls Sie sich große Sorgen machen, können
Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
(Zusammengestellt auch mit Hilfe von Broschüren des Bundesamts für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_Eltern.h
tml)
Jetzt kein Kind alleine lassen!
www.kein-kind-alleine-lassen.de
In der aktuellen Corona-Krise sind Familien lange und ununterbrochen
zusammen, oft beengt und ohne Privatsphäre. Für viele ist das eine
schwierige Situation, für Kinder und Frauen steigt das Risiko, in den
eigenen vier Wänden misshandelt und missbraucht zu werden.
Bitte passen Sie aufeinander auf. Wir sind für Sie da, wenn Sie sich
Sorgen machen. Um Kinder und Jugendliche.
Um Familien, Nachbarn,
Freundinnen und Freunde. Um sich selbst.
Hier finden Sie Hilfe:
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Nummer gegen Kummer
Tel: 116 111
Mo – Sa 14 – 20 Uhr
Mo, Mi, Do 10–12 Uhr
www.nummergegenkummer.de
(auch per Chat und Mail erreichbar)
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
Online Beratung für Jugendliche
https://jugend.bke-beratung.de
Jugendnotmail
www.jugendnotmail.de
FÜR ERWACHSENE
Elterntelefon
Tel: 0800 111 0550
Mo – Fr 9 – 17 Uhr | Di und Do 17 – 19 Uhr
www.nummergegenkummer.de
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
https://eltern.bke-beratung.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel: 08000 116 016
Rund um die Uhr | In 17 Sprachen
www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon tatgeneigte Personen
Tel: 0800 70 222 40
www.bevor-was-passiert.de
Medizinische Kinderschutzhotline
Für Angehörige der Heilberufe
bei Verdachtsfällen der Kindesmisshandlung
Tel: 0800 19 210 00
Rund um die Uhr
www.kinderschutzhotline.de
Elternsein Info
Hilfe und Beratung für Schwangere und
Eltern mit Kindern bis 3 Jahre
www.elternsein.info
www.kein-kind-alleine-lassen.de
www.ubskm.de
Hilfetelefon
Sexueller Missbrauch
Mo, Mi, Fr 9 – 14 Uhr | Di und Do 15 – 20 Uhr
beratung@hilfetelefon-missbrauch.de
www.hilfetelefon-missbrauch.de
Für Kinder und Jugendliche:
www.save-me-online.de
beratung@save-me-online.de
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Beratungsstellen in Ihrer Nähe bundesweit finden
www.hilfeportal-missbrauch.de
0800 22 55 530